Gute Planung beginnt mit der Vorstellung davon, was die Zukunft vom Heute unterscheiden soll. | Gerd Sendlhofer, 2024
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Gerd Sendlhofer, MBA
Unternehmensberater
Projektmanager
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Gneiser Straße 70-1 | 5020 Salzburg
tel.: +43 (0)662 879303
mobil: +43 (0)676 9448700
mail: beratung [at] mit-plan.at
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Zuständige Gewerbebehörde
Magistrat der Stadt Salzburg
Gewerbe:
Unternehmensberatung
Werbeagentur
Datenschutz | Haftungsausschluss | AGB
Datenschutzbestimmungen
Stand: 1.1.2024
1. Grundsätzliches
Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unserer Website www.gerd-sendlhofer.at ist uns besonders wichtig. Deshalb informieren wir Sie im Folgenden gründlich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Datenschutzgesetz 2000 (DSG), das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 sowie das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) dienen dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Firma Gerd Sendlhofer MBA, Gneiser Straße 70-1, 5020 Salzburg (E-Mail: beratung@mit-plan.at, Tel: +43 676 9448700).
2. Auftragsverarbeiter, Empfänger
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten mit der Unterstützung von Auftragsverarbeitern, welche uns bei der Bereitstellung der Dienste unterstützen (z.B. Webhoster, Internet-Agentur)
Diese Auftragsverarbeiter sind zum strengen Schutz Ihrer personenbezogenen Daten verpflichtet und dürfen Ihre personenbezogenen Daten zu keinem anderen Zweck als zur Bereitstellung unserer Dienste verarbeiten.
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur an wirtschaftstypische Dienstleister wie z.B. Banken (im Fall von Überweisungen an Sie), Steuerberater (falls Sie in unserer Buchhaltung vorkommen), Versanddienstleister (im Fall der Versendung an Sie), etc.
3. Datensicherheit und Datenaufbewahrung
Die Gerd Sendlhofer, MBA Unternehmensberatung hat zum Schutz Ihrer Daten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die Ihre Daten unter anderem gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung und unberechtigten Zugriff schützen. Die ergriffenen Maßnahmen unterliegen der regelmäßigen Überprüfung und werden laufend an den Stand der Technik angepasst.
Die Daten werden in personenbezogener Form bis zum Ablauf der für den Auftraggeber geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen; darüber hinaus bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden; gespeichert und aufbewahrt.
4. Kontaktformulare
Nach Absenden eines Kontaktformulars erfolgt eine Verarbeitung der von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten durch den datenschutzrechtlich Verantwortlichen zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage auf Grundlage Ihrer, durch das Absenden des Formulars, erteilten Einwilligung.
Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Die Nichtbereitstellung hat lediglich zur Folge, dass Sie Ihr Anliegen nicht übermitteln und wir dieses nicht bearbeiten können.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
5. Server-Logfiles
Aus technischen Gründen werden bei jedem Zugriff auf unsere Website folgende Nutzungsdaten, die Ihr jeweiliger Internet-Browser an unseren Webserver übermittelt, erfasst und in Protokolldateien, den sogenannten Server-Logfiles, gespeichert:
- Browsertyp und -version
- verwendetes Betriebssystem
- Website, von der aus Sie uns besuchen (Referrer URL)
- Website, die Sie im Anschluss besuchen
- Datum und Uhrzeit Ihres Zugriffs
- Ihre Internet Protokoll (IP)-Adresse
Diese anonymen Daten werden getrennt von Ihren eventuell angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert und lassen so keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu. Sie werden zu statistischen Zwecken ausgewertet, um unseren Internetauftritt und unsere Angebote optimieren zu können.
Diese Daten werden nur temporär gespeichert. Danach werden die IP-Adresse und der Hostname anonymisiert.
6. KEINE Cookies | KEIN Google Analytics
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Das Tracking von User-Aktivitäten wird auf dieser WEB-Site lokal durchgeführt. Wir verwenden dazu NICHT die Dienste von Google Analytics oder anderen internationalen Marketing-Servern.
7. Verwendung von Links
Auf den Websites von Gerd Sendlhofer finden sich Links zu Websites, die nicht von der Gerd Sendlhofer MBA Unternehmensberatung betrieben werden und auf deren Sicherheit und Inhalt die Gerd Sendlhofer MBA Unternehmensberatung keinen Einfluss hat. Für diese Websites gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Betreibers der Website.
8. Ihre Rechte
Ist für die Verarbeitung Ihrer Daten Ihre Zustimmung notwendig, verarbeiten wir diese erst nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Grundsätzlich verarbeiten wir keine Daten minderjähriger Personen.
Sie haben jederzeit das Recht auf Widerruf einer eventuell erteilten Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bis zum Widerruf wird jedoch durch den Widerruf nicht berührt.
Zudem haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen, Herrn Gerd Sendlhofer unter beratung@mit-plan.at.
Des Weiteren haben Sie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, in diesem Falle werden Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet.
Ferner haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8-10, 1080 Wien, E-Mail: dsb@dsb.gv.at.
Haftungsausschluss
Stand 1.1.2024
www.projektklinik.at versteht sich als nutzenorientiertes Informationsangebot der Gerd Sendlhofer, MBA Unternehmensberatung zum Themenkomplex Projektmanagement und Projektberatung. Wir sind uns dabei sicher, Ihnen in diesem Kontext zählbare Qualität anzubieten. Trotzdem können wir für die Qualität des auf dieser Seite gebotenen Content, sofern er aus externen Quellen stammt, keine direkte Verantwortung übernehmen!
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
AGB | Allgem. Geschäftsbedingungen
Stand 1.1.2024
Gerd Sendlhofer MBA
Unternehmensberatung | Projektmanagement
Herr Gerd Sendlhofer, MBA
Gneiser Straße 70-1 | 5020 Salzburg
mobile: +43 (0)676 9448700 | mail: beratung [at] mit-plan.at
In der Fassung vom 1.1.2020
Gerichtsstand: Bezirksgericht Salzburg
Gewerbe:
- Unternehmensberatung
- Werbeagentur
- Arbeitsvermittlung
- Sprachdienstleistung
Einleitende Erklärungen:
Gerd Sendlhofer, MBA = folgend als Auftragnehmer bezeichnet
Beratungsaufträge, Projektmanagement-Leistungen, Agentur-Leistungen und sonstige Dienstleistungen = folgend als Auftrag/Leistung/Werk bezeichnet
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Auftrages / Leistungen Dritter
2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
2.3 Die Bezahlung des Dritten erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht, wenn nicht anders vereinbart, kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Tätigkeiten förderliches Arbeiten erlauben. Das beinhaltet auch, sofern nicht anders vereinbart, die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für die Dauer der Leistung mit Zugang zur internen Büro- und EDV-Infrastruktur, die Bereitstellung von Besprechungsinfrastruktur und Zugang zu allen relevanten EDV-Systemen.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen bzw. (Vor-) Leistungen zum Auftragsgegenstand – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und, sofern notwendig die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat), bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit des Auftragnehmers
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit des Auftragnehmers im Rahmen der vereinbarten Leistung zu wahren. Dies betrifft insbesondere:
i. die Wahrung der Weisungsfreiheit des Auftragnehmers gegenüber Dritten, auch wenn diese im Unternehmen / für das Unternehmen des Auftraggebers beschäftigt sind und
ii. die Wahrung der Richtigkeit und Vollständigkeit aller Ergebnisse bzw. deren Dokumentation durch Ausschluss jedweder widriger Einflussnahme wie Fehlinformationen, Verfälschung oder Zensur.
4.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor der Übernahme weitere Aufträge für das Unternehmen des Auftraggebers den Auftraggeber zu informieren und dessen Zustimmung einzuholen.
4.4 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Erfüllungsort
5.1 Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistung an keinen bestimmten Arbeitsort gebunden und berechtigt seine/n Geschäftsstandort/e und die dort bereitgestellte Infrastruktur zu nutzen.
5.2 Der Auftragnehmer ist bei Bedarf berechtigt, die vom Auftraggeber bereitgestellte Infrastruktur (siehe 3.1) ohne Verrechnung zu nutzen.
5.3 Der Auftragnehmer ist an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Berichterstattung / Berichtspflicht
6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
6.2 Form, Umfang und Inhalt der laufenden Berichterstattung und der Auftrags-/Projekt-Ergebnisberichte und Dokumentationen ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.
7. Schutz des geistigen Eigentums
7.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (z.B. Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Designs, Berechnungen, Datenträger, Projektmanagement-Unterlagen, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) bzw. erbrachten Ergebnisse und Dokumentationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
7.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
8. Gewährleistung
8.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
8.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
9. Haftung / Schadenersatz
9.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
9.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
9.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk/die Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
10. Geheimhaltung / Datenschutz / Datensicherheit
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
10.2 Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes/der Leistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes/der Leistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
10.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
10.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne der geltenden Datenschutzbestimmungen (z.B. DSGVO 2018) getroffen worden sind.
10.6 Der Auftragnehmer ist unter Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO 2018 bis auf Widerruf des Auftraggebers berechtigt, EDV-Systeme und EDV-Leistungen Dritter zur Erfüllung der gestellten Aufgaben zu verwenden bzw. Daten, die im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag verarbeitet werden an Drittsysteme weiterzugeben. Das gilt insbesondere für SaaS-Systeme (Software as a Service) für Web-Analysen, Web-Marketing und Projektmanagement o.ä. Über den Einsatz von Dritt-Systemen ist der Auftraggeber vorab zu informieren. Für datenschutzrechtliche Mängel der verwendeten Dritt-Systeme ist der Auftragnehmer nicht haftbar.
10.7 Im Rahmen einer Vermittlungstätigkeit von Arbeitskräften oder Aufträgen an Dritte werden dem Auftraggeber aus Gründen des Datenschutzes keine Bewerber-Daten ohne dessen ausdrückliche Zustimmung direkt übermittelt.
11. Honorar / Verrechnung
11.1 Sofern nicht anders vereinbart, erhält nach Vollendung des vereinbarten Werkes/der vereinbarten Leistung der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonto-Zahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
11.2 Im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Auftraggebers um 30 Tage ist der Auftragnehmer berechtigt, 1,8% der Rechnungssumme (exkl. Mehrwertsteuer) an Verzugszinsen und Mahngebühr zu verrechnen. Es gilt das Datum der Rechnung.
11.3 Der Auftragnehmer wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
11.4 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, Eintrittsgelder, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
11.5 Vom Auftragnehmer (vor-) finanzierte Leistungen wie beispielsweise für die Abwicklung des Auftrages benötigte Software und Software-Lizenzen, Mitgliedsbeiträge, EDV-Infrastruktur, zugekaufte Leistungen Dritter, Veranstaltungskosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
11.6 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes bzw. der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
11.7 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
12. Elektronische Rechnungslegung
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
13. Dauer des Vertrages
13.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
13.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
i. wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
ii. wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
iii. wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Für alle zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer resultierenden Streitigkeiten werden soweit zulässig als ausschließlicher Gerichtsstand Salzburg mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Salzburg vereinbart.
14.4 Es wird ausschließlich österreichisches Recht angewendet.
Preisinformationen
Alle nachfolgenden Preisinformationen sind bis 31.12.2024 gültig. Sie verstehen sich netto (ohne Mehrwersteuer) exkl. Fahrkosten, Übernachtung, Verpflegung, Barauslagen, etc. (diese werden gesondert in Rechnung gestellt).
Stundensätze
- Fachleistungen/Beratung – Einzelbuchung: € 90,- (netto)
- Fachleistungen/Beratung – Kontingent *): € 75,- (netto)
- Führungsaufgaben/Management auf Zeit: € 150,- (netto)
*) Gültig bei einem vorab gebuchten Kontingent von 300 Stunden/Jahr.
Spezial-Leistungen
Preise zu folgenden Leistungen sind Vereinbarungssache:
- Werkverträge
- Leitung von Zukunftswerkstätten
- Teilnahme an Expertenrunden, Tagungen, etc.
- Publikationen, Fachbeiträge, etc.
- Vorträge, Workshopleitungen, etc.
- Diverse Dienstleistungen
- Start Up Businesscheck
- u.v.m.
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